Hallo zusammen, eine Rechnung im ZUGFeRD-Format besteht formal aus zwei Teilen. Zum einem aus dem PDF-Dokument und zum anderen aus der „unsichtbaren" XML Ergänzung, welche maschinell lesbar ist. Zwischen beiden Bestandteilen erlaubt der ZUGFeRD Standard keine Abweichung. Um die Konsistenz beider Informationen sicherzustellen, wird in der Rechnungsschreibung der Rechnungsinhalt 1:1 in den XML-Teil der ZUGFeRD-Rechnung übernommen. Eine Rechnungsgestaltung über grafische Elemente wurde und wird bewusst nicht berücksichtigt, da die eingebundene Grafik Informationen enthalten könnte, welche im Zweifel nicht in den XML-Teil übernommen werden können. Die Konsistenz der ZUGFeRD-Rechnung kann somit nicht gewährleistet werden (OCR ist aufgrund der Laufzeit keine Option). @jazzman: Ja, Sie haben Recht, ZUGFeRD-Rechnungen sind auch Geschäftsbriefe im handelsrechtlichen Sinn und es gelten die Grundsätze für „normale" Rechnungen. Dasselbe trifft auch für E-Mails zu. DATEV geht davon aus, dass die ZUGFeRD-Rechnung als Anhang einer Email versendet wird, welche als Geschäftsbrief auch die notwendigen Informationen nach HGB enthält. Dieses wird im entsprechenden Informationsdokument ergänzt. Ausblick: Nach der aktuellen Planung wird der Prozess rund um die ZUGFeRD-Rechnungserstellung zur Stufe II funktional erweitert. Hierbei soll es die Möglichkeit geben die ZUGFeRD-Rechnungen direkt um die genannten Informationen zu ergänzen. Allerdings ausschließlich unter Berücksichtigung der oben genannten Abhängigkeiten. @TAXIT: Bei einer Rechnung im ZUGFeRD-Format steht die elektronische Lesbarkeit im Vordergrund. Der „digitale Rechnungsversand" ermöglicht die Verwendung des individuellen Rechnungsformulars, jedoch ohne die ergänzende ZUGFeRD-XML Datei. Weitere Details finden Sie im Informationsdokument unter der Nummer 1080812. Thomas Muschweck DATEV eG Service Eigenorganisation
... Mehr anzeigen