Bisschen spät, aber immer noch aktuell: VOR FEBRUAR ist definitiv zu spät! Die KK muss vor dem fünftletzten Bankarbeitstag die Änderung der Umlagensätze vorliegen haben. D.h. die Übermittlung mit dem Monatsabschluss Januar 2024 am 25.01.24 ist zu spät (wie ich heute erfahren habe). DATEV-Mitarbeiter antwortete auf meine Frage, wie ich das denn vorab melde, manuell / Post oder über DSAK, ja postalisch oder DSAK. Da bin ich also noch nicht schlauer....... Sicherheitshalber scheint mir (auch) die Variante am besten, die Änderung nun vor Monatsabschluss Dezember 2023 vorzunehmen, die ab 2024 "wirkt".........
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