Hallo, ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mitglied im Versorgungswerk (befreit nach §6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Wie kann dies beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, sprich im Rahmen der Vorsorgepauschale? Rein nach dem Gesetz besteht ein Anspruch auf die Vorsorgepauschale. Die Beiträge werden vom Netto des Geschäftsführers aktuell abgezogen und von der GmbH an das Versorgungswerk überwiesen, es werden keine steuerfreien Zuschüsse gezahlt. Der Geschäftsführer ist freiwillig gesetzlich versichert. Welche Eintragungen sind hier vorzunehmen, um die Beiträge im Rahmen des Lohnsteuerabzuges zu berücksichtigen? Vielen Dank. Holdinger
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