Guten Tag,
ich habe derzeit ein Problem mit meinem AG.
Seit über 1,5 Jahren hat der Arbeitgeber die SV-Beiträge falsch ( zu wenig ) gezahlt.
Entstanden ist dies durch einen Dienstwagen, in der Lohnsteuer wurde das entsprechend höhere Bruttogehalt durch die 1% besteuert. Die SV-Beiträge wurden in der Abrechnung mittels des normalen Bruttogehalts ( ohne den Wagen ) berechnet.
Der AG hat die fehlenden Beiträge nachgezahlt, fordert jetzt aber Rückwirkend für über 1,5Jahre das zu viel ausgezahlte Gehalt ( da zu wenig Beiträge abgeführt ergibt sich für mich ja mehr netto ) zurück.
Laut SGB darf der AG aber doch nur die letzten 3 abgerechneten Monate zurückfordern/korrigieren oder verstehe ich das falsch? Das Verschulden liegt ja definitiv beim AG, durch den Firmenwagen kann es hier ja keine andere Rechtsregelung geben oder?
Thema wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Allgemein zugeordnet.
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