Guten Tag! Wir haben uns in der Vollmachtsdatenbank für die elektronische Bescheidbekanntgabe registriert und in Datev die dazugehörigen Rechte freigeschaltet. Hierzu haben wir die Dokumente 1026788 und 1024456 verwendet. Dies ist nun 3 Wochen her und wir haben nur einen Bescheid elektronisch erhalten und weiterhin einige postalisch. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde uns gesagt, dass im ESt-Programm der Haken gesetzt werden muss, dass die Übertragung elektronisch beantragt wird. Ist dies wirklich bei jeder Erklärung notwendig? Wir hatten es so verstanden, dass mit DIVA II dies in der Vollmachtsdatenbank global geregelt wird. Vielen Dank für Antworten.
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