Lieber Herr Lutz, können Sie mir bitte heir eventuell helfen? Im November kommt folgende Rückmeldung: Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Mitarbeiter wurde ab 24.08.2023 die Steuerklasse VI zurückgemeldet und mit Gültig-Ab 08.2023 in die Personaldaten übernommen. Für den Austrittsmonat können die bisher gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale gem. LStR R39b.5 (Abs.1 Satz 3) verwendet werden, wenn der Mitarbeiter vor dem 24.08.2023 ausgetreten oder von einem weiteren Arbeitgeber angemeldet worden ist. Erfassen Sie in diesem Fall die Lohnsteuermerkmale für den Austrittsmonat manuell unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte. Der Mitarbeiter ist auch zum Ende September ausgetreten. Kann ich die Lohnsteuerklasse 1 für August und September behalten?
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