Hallo Frau Schöneweis, m.E. habe ich in den Richtlinien der bKV gelesen, dass eine pauschale Versteuerung nur möglich ist, wenn die Beiträge zur bKV jährlich gezahlt werden. Werden die Beiträge mtl. vom AG in einen Gruppenvertrag gezahlt und zusätzlich 50 € Tankgutschein...was ist dann? Dann kommt man mit der Freigrenze der Sachzuwendungen ins Gehege. Welche Lohnart empfehlen Sie mir? Vielen Dank im Voraus!
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