ich habe zu diesem Thema eine grundsätzliche Frage, was die 390€ Grenze betrifft. Eine Mitarbeiterin einer Mandantin hat sowohl Haupt- und Nebenbeschäftigung. In der Nebenbeschäftigung im Minijob lag das Gehalt immer unter 390€. Wird für die Beurteilung der 390€ Grenze beide Beschäftigungen zusammen gerechnet? Insgesamt liegt die Mitarbeiterin natürlich über 390€ Bei der Einzelbetrachtung würde ja dann die Verpflichtung des Arbeitsgebers zur Zahlung des Mutterschaftsgeld Zuschusses wegfallen. Ist das korrekt?
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