Guten Tag, ich hänge mich hier an mit einer für mich unklaren Rechtsfrage. Nunmehr kommen in Niedersachsen weit über ein Jahr nach Einreichung erste Rückfragen zur Schlussabrechnung Paket 1 von der NBank. In einer solchen hatte ich erstmalig in der Schlusabrechnung gegenüber dem ursprünglichen Antrag für die Überbrückungshilfe III die FKP 24 'Ausgaben für Hygienemaßnahmen" geltend gemacht, weil der Mandant im April und Mai 2021 solche hatte, was bei Antragstellung im Februar 2021 noch nicht bekannt sein konnte. Im Zuge ihrer Rückfrage teilte mir die NBank Folgendes mit: "Der Beihilferahmen ist bereits ausgelaufen, aktuell findet nur noch der Vergleich zwischen den voraussichtlichen Zahlen im Antragsverfahren und den tatsächlichen Zahlen statt. Neue Positionen können gerade nicht mehr erfasst werden und würden sonst zur Rechtswidrigkeit der Förderung und damit ggf. zur vollständigen Rückforderung führen." Auf Nachfrage von mir nach der Rechtsgrundlage: "Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter den FAQs zur Beihilferegelung. Angehängt finden Sie die Bekanntmachung zur „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, dort unter § 6 finden Sie die Geltungsdauer." Ich halte diese Antworten für unbefriedigend und bin grundsätzlich nicht bereit, eine Streichung der Posten zu akzeptieren. Hat eine Kollegin/ein Kollege bereits ähnliche Erfahrungen?
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