Hallo Zusammen, wir haben einen Arbeiternehmer (Vater), der geht voraussichtlich vom 01.12.-31.12.(abhängig von der Geburt) in Elternzeit. Er darf während dieser Zeit seinen Firmenwagen weiter nutzen. Hierbei handelt es sich ja um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung. Ich würde jetzt die 1% + Wege Arbeitsstätte unter Fehlzeit, weitergewährte Arbeitgeberleistung brutto eintragen. Ich habe auch eine fiktive Probeabrechnung für den Monat Oktober (01.10.-31.10.) gemacht und dort wurde steuer- und sozialversicherungsmäßig nichts abgezogen. Es wurde lediglich der Bruttobetrag als Nettoabzug "Dienstwagen" abgezogen und es bleibt ein negativer Auszahlungsbetrag übrig. Ist diese Vorgehensweise richtig? Ich gehe davon aus, dass das Kind früher kommen wird und der Firmenwagen auch mit Gehalt verrechnet werden kann, aber für den theoretischen Fall. Ich hoffe, ihr könnte mir weiterhelfen. Danke vorab.
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