Hallo Zusammen, ist es möglich einen Kommanditisten als sv- freien Minijobber anzustellen, wenn im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für die Vergütung folgende Regelung getroffen ist "... erhält gewinnunabhäniges Brutto-Jahresentgelt von 6.000 € und ist berechtigt am Ende jeden Monats 1/12 seiner jährlichen Geschäftsführervergütung zu entnehmen? Die Versteuerung dann pauschal mit 2%? Danke Nina
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