Hallo, ein Mitarbeiter hat eine neue Unterhaltspfändung, er hat bereits andere Pfändungen. In dem Beschluss werden sowohl ein unpfändbarer Betrag, als auch ein unpfändbarer Prozentsatz genannt. Wenn ich nur den Betrag eingebe berechnet das Programm einen sehr hohen zu pfändenden Betrag. Nach Abzug von diesem und anderen Nettoabzügen bleibt ihm weniger als der unpfändbare Betrag. Wenn ich den unpfändbaren Prozentsatz (z.B. 2/3 bzw. 66,67%) eingebe berechnet das Programm gar keinen zu pfändenden Betrag. Warum wird die neue Pfändung vorgezogen und sollte ich den Betrag und den Prozentsatz eingeben oder nur den Betrag? Viele Grüße!
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