Hallo Frau Popp, bei den Voraussetzungen für den Automatisierungsservice Rechnungen ist im Dok. 1018720 u.a. auch die Verwendung der OPOS-Buchführung genannt. Das heißt, dass jene Bestände, die als Einnahmenüberschussrechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gebucht wurden/werden für den Automatisierungsservice Rechnungen (ASR) nicht in Betracht kommen, oder? Um den ASR bei diesen Mandanten (Einnahmenüberschussrechner) daher zu nützen, müsste hier eine Umstellung hin zur OPOS-Buchführung erfolgen – haben Sie hier Erfahrungen wie lange (Anzahl Monate) die OPOS-Buchführung vorhanden sein muss um den ASR hier (brauchbar) verwenden zu können? Der Hintergrund der Frage ist, dass eventuell jetzt schon einige Mandanten (Einnahmenüberschussrechner) auf OPOS-Buchführung umgestellt werden, sodass wenn dann der ASR in Österreich zur Verfügung steht, dieser dann auch gleich verwendet werden kann. Falls Sie eine andere Handhabung bei Einnahmenüberschussrechnern in Hinblick auf den Automatisierungsservice empfehlen, bitte ich um Information. Danke & Schöne Grüße
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