Zum Punkt Berufsgenossenschaft: Die Mitgliedschaft ist im Monat der Einstellung des Betriebes zu beenden. Durch den erfassten Sondermeldetatbestand "Einstellung des Betriebes" wird der digitale Lohnnachweis und auch die UV-Jahresmeldung GdA 92 direkt erstellt und übermittelt. Wurde die Abrechnung bereits durchgeführt und der Sondermeldetatbestand noch nicht geschlüsselt, kann dies mit einer Wiederabrechnung komplett nachgeholt werden. Im Anschluss ist die Hochsetzung möglich. Wiederabrechnung heißt im Monat der letzten Abrechnung?
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