Wir haben einen Mitarbeiter in 12/2022 von kurzfristiger Beschäftigung auf Sozialversicherungspflichte Beschäftigung umgestellt. In 12/2022 gab es dann die Meldung 30 Abmeldung Beschäftigungsende. In 01/2023 gab es dann die Meldungen 31 Abmeldung krankenkassenwechsel und 11 Anmeldung Krankenkassenwechsel. Die Krankenkasse will jetzt trotzdem die Jahresmeldung 50 für 2022 haben. In Datev wird mir beim Verarbeitungsprotokoll auch immer folgendes angezeigt: Hinweis #LN04364 DEÜV: Für das Kalenderjahr 2022 wurde die Abgabe einer Jahresmeldung (Abgabegrund 50) angefordert. » Überprüfen Sie bei Bedarf die rückgemeldeten Anforderungen. Es wird aber keine Jahresmeldung erstellt. Ist das richtig, dass keine erstellt wird oder was muss ich tun um diese zu bekommen? Danke für die Hilfe.
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