Guten Morgen zusammen, ich benötige dringend eure Hilfe - wir haben im Jahr 2020 einen Mandanten in der Gastronomie mit Kurzarbeitergeld abgerechnet. Da Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit ausgezahlt werden haben wir die tatsächlich geleisteten Zulagen normal sv-frei ausgezahlt. Die "fiktiven" Zulagen, die durch die Kurzarbeit entstanden sind haben wir über die Lohnart 411 zum Sollentgelt hinzugerechnet. Im Rahmen der KUG Prüfung hat uns die Agentur für Arbeit nun die Sollentgelte auf das normale Gehalt gekürzt mit der Begründung die Zulagen wären nur Sollentgelt, wenn sie ausbezahlt worden wären - also zeitgleich Soll- und Ist-Entgelt. Natürlich haben wir nun eine Riesenrückzahlung durch die Prüfung. Ich hatte damals sowohl hier im Forum als auch über die Dehoga unser Vorgehen nachgelesen, da wir nicht wirklich eine Berechnungsgrundlage bei der Agentur für Arbeit in Erfahrung bringen konntet. Wie habt Ihr diese Zulagen abgerechnet und habt Ihr schon Prüfungen in diesen Fällen hinter Euch? Oder haben wir wirklich falsch abgerechnet? Danke für Eure Hilfe! Liebe Grüße Andrea
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