Hallo, danke für die Antwort, da haben Sie natürlich recht, dass das mit dem Arbeitgeberkonto Übertragen wird hatte ich überlesen. Follow up frage. Weiß man, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitgeberkonto von der Krankenkasse bei Neueinrichtung an die KK übertragen wird? Wenn man einen Mitarbeiter mit einer neuen KK hat, müssten die KK Beiträge im ersten Monat ja auf jeden Fall per Überweisung gezahlt werden und man müsste im folge Monat dann gucken, ob die Auswertung 435 DÜ Arbeitgeberkonto mit den Daten der neuen Krankenkasse vorhanden ist oder? Scheint mir ja als wäre der Prozess hier nicht wirklich vereinfacht worden.
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