Hallo @Julia_Nagengast, lt. Tarifvertrag Baugewerbe beträgt die Urlaubsvergütung 14,25 % des Bruttolohns. So wird ja auch bei der Stammlohnart 508 gerechnet. Die SFN-Zuschläge fließen da ja nicht mit rein bzw. nur der steuerpflichtige Teil. Da brauche ich doch keinen Durchschnittsspeicher oder Ähnliches für, wenn Mitarbeiter Urlaub nehmen?
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