Hallo Zusammen, ich bin aktuell im Austausch mit unserem Datenschutzbeauftragten und erstelle das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten. Meine Frage: Muss ich wirklich alle Datenbestände deren Aufbewahrungsfristen nach HGB abgelaufen sind, löschen? Werden die dann vollständig gelöscht? Mir missfällt dieser Gedanke sehr. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Schöne Grüße Sandra
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