Hallo Frau Bäuerlein, das ist leider nicht wirklich die Antwort auf die Frage ob die Nutzung von Datev Arbeitnehmer online - Zustimmungspflichtig (Rechtsgrundlage) ist oder eben nicht. Ist diese Einwilligngspflichtig, dann müssen die Erfordernissen einer Einwilligung aus dem Erwägungsgrung 42 und $26 BDSG Berücksichtigung finden. Ist dem nicht so, kann man sich diesen Aufwand sparen. Was ist Ihre KIenntnis nach herrschender Rechtsmeinuing dazu? Besten dank im Voraus FT
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