Guten Abend, ich habe bis Ende Februar als Werkstudent gearbeitet und fange nun im März ein 10 wöchiges freiwilliges Praktikum an (53 Arbeitstage). Ist es nun möglich das als kurzfristige Beschäftigung anzumelden? Meine Firma sagt nein, weil ich schon zwei Monate in diesem Kalenderjahr gearbeitet habe. Aber wird eine Werkstudententätigkeit wirklich dazu gezählt? Während dieser Stelle hatte ich ja die Rentenversicherung bezahlt und auch einen Beitrag zur Krankenversicherung geleistet. Viele Grüße und Danke im Vorraus!
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