Hallo liebe Leidensgenossen, auch unsere Kanzlei hat es getroffen. Die Bundesagentur für Arbeit hat auch uns ein (nicht begründetes) Schreiben zu diesem Punkte zugesandt. Meiner ersten Recherche nach müsste die Lösung im § 2 (6) SvEV liegen (?): Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen Gruß!
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