Hallo Community, nach Umstellung von Zuordnungstabelle (ZOT) auf Kontenzweck (KTZ) ist es ganz wichtig in den Stammdaten / Mandantendaten / Jahresabschluss im betreffenden Wirtschaftsjahr in Kanzlei-Rechnungswesen die Einstellung der Gliederungstiefe zu beachten. Diese muss gleich zwischen ZOT und KZT sein, sonst kommt es zum geschilderten Phänomen. Beispiel: Im Vorjahr ZOT mit S50 = Gliederung HGB erweitert - d.h. Sie müssen unter KTZ unter Gliederungstiefe groß (erweitert) einstellen, nur dann bleibt es wie es ist. Stellt man hier nun z.B. klein ein, dann werden die Texte an andere Stellen geschoben, da ja viele Posten gar nicht mehr verfügbar sind. Bitte beachten Sie zum Thema das folgende Hilfe-Dokument: Passende Gliederungstiefe für die Jahresübernahme auf Basis von Kontenzwecken in der Berichtsschreibung Mit freundlichen Grüßen Frank Fischer Produktmanagement und Service Bilanzbericht DATEV eG
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