Hallo Zusammen, ich kann euch nur zustimmen, es sind viele Dinge noch unklar was die Rückzahlung angeht. Ich habe zwei generelle Fragen zu einem Beispiel: 1. Die Soforthilfe wurde vom Unternehmer am 18.03. und am 31.03. beantragt. Zu den Zeitpunkten der Antragsstellung gab es die angepassten Richtlinien noch nicht, erst am 03.04. wurden die Richtlinien (RÜCKWIRKEND zum 31.03.) veröffentlicht. Ist das rückwirkend überhaupt rechtens, wenn das Unternehmen die Soforthilfe unwissend vor dem „Update“ der Richtlinien beantragt hat? Kann mir nicht vorstellen, dass eine rückwirkende Anpassung wirklich rechtens ist. Auch wenn es so wäre, dann ist immer noch die Frage was mit dem ersten Antrag vom 18.03. passiert, denn hier gab es überhaupt noch keine Richtlinien/Nebensätze zu einer möglichen Rückzahlung und späteren Berechnung etc. Wie seht ihr das Ganze? Bin gespannt über Updates und eure Meinung zu solch frühen Anträgen. Viele Grüße, Macwe
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