Hallo, im Dokument DATEV-Standardlohnarten und die Höhe der pauschalen Lohnsteuer finden Sie einige Lohnarten mit einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 25 %. Wenn der Bezug sozialversicherungspflichtig ist, können Sie die Lohnart 3810 Bezüge, besond. Pausch., sv-lfd. oder 3820 Bezüge, besond. Pausch., jhrl. nutzen. Die Höhe der pauschalen Lohnsteuer muss festgelegt werden. Den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz (z. B. 25 %) legen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer fest. Sie können den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz auch für jeden Mitarbeiter auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festlegen. Für Netto-Sachzuwendungen mit automatischer Übernahme der Abzüge, gibt es nur die Lohnart 2770 mit 30 %-Pauschalierung.
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