Hallo, mein Mandant ist aktuell beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer und daher nicht sozialversicherungspflichtig. Er ist freiwillig gesetzlich versichert. Sein Gehalt beträgt EUR 15.000 pro Monat. Er erhält nun Versorgungsbezüge in Höhe von EUR 1.500 pro Monat von einem früheren Arbeitgeber. Frage: Sind die Versorgungsbezüge kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Grundsätzlich ja, aber auch in diesem konkreten Fall? Vielen Dank vorab!
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