nach einem Telefonat mit einem - für Fischereirechte - kompetenten Beamten der Bewertungsstelle beim bayer. Landesamt für Steuern: Fischereirechte an fließenden Gewässern werden nicht - wie bisher auch vom BMF angenommen als Wasserflächen bei fließenden Gewässern mit Fischertrag (Schlüssel 20) sondern als Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleine 1kg/ar) (Schlüssel 17) erfasst. Hierbei entfällt die Eingabe einer Durchflussmenge l/s und die Bewertung erfolgt mit 1€/ar für die Gesamtfläche. Bei der Gesamtfläche des Fischwassers kann - abweichend von den nicht mehr aktuellen Flächen des Liegenschaftskatasters - die tatsächliche Fläche (z.B. aus einem Pachtvertrag) übernommen werden. Genau so hab ich das jetzt mal erklärt. Wasserfläche ohne oder mit geringer Nutzung Schlüssel 17 damit ohne Durchflussmeng möglich
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