Hallo, ist der Mitarbeiter hier erneut neu eingetreten? Lohnkontoergebniswerte sind immer dann vorzutragen, wenn ein unterjähriger Systemwechsel stattfindet. Dies ist notwendig, damit die Lohnsteuerbescheinigung im Dezember mit den korrekten Abrechnungswerten erstellt wird. Da in diesem Fall bereits eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde, ist ein Vortrag nicht zwingend notwendig. Bitte klären Sie ggf. mit dem Vorberater, ob hier noch Handlungsbedarf besteht.
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