Hallo, dass der Einzelunternehmer zwei unterschiedliche Unternehmen hat, spielt hier gar keine Rolle. Die EU-Definition sagt verbundenes Unternehmen. Bei Antragstellung war das nicht ersichtlich. Wir hatten sogar nachgefragt. Wir haben zwei Schlussabrechnungen erstellt und die Verbindung kommentiert. Anders haben wir es nicht hinbekommen. Allein wegen der gleichen Steuernummer für die Einkommensbesteuerung stolpert das Schlussabrechnungstool. Wir warten jedoch noch auf Rückmeldung.
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