Hallo, in der Literatur sind einige Stimmen zu finden, die es auch für rechtswidrig befinden. Vgl. Grootens in Grootens, BewG § 252 Rz. 149 ff. Weiß einer wie es denn mit der Beschwer aussieht? Liegt hier bereits eine vor? Die endgültige Zahllast wird erst durch den Gemeindebescheid festgelegt. Stehe hier etwas auf dem Schlauch... Ich habe tatsächlich einen (bis jetzt!) Bescheid erhalten, der unter § 164 I AO ergangen ist. In einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin war diese höchst erfreut, weil sie jetzt hofft, dass nicht mehr so viele Einsprüche erhoben werden. Da stellt sich die Frage, ob jetzt alle Bescheide mit § 164 I AO erlassen werden. Hat hier einer einen ähnlichen Fall?
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