Kann es sein, dass nur der Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer auf das Gleitzonenentgelt und nicht auf die beitragspflichtige Einnahme (siehe Hinweise) berechnet wird? Ist durch Zufall aufgefallen, da der Mitarbeiter mehr Arbeitnehmer-Beitrag zur Sv als beitragspflichtige Einnahme hat.
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