Hier mal die Sicht von Cloud Gateway 🙂 Zunächst: Ich verstehe die Sorge vor der Freigabe von Daten total und ich finde es gut, dass sich damit außeinandergesetzt wird. Zunächst sei mal gesagt, dass wir uns unserer Verantwortung deutlich bewusst sind. Wir betreuen (stand Heute, 14.09.2026) mittlerweile über 1.800 Kanzleien mit Cloud Gateway. Deswegen haben wir uns auch entschieden, dass wir uns ISO27001, ISO27017 zertifizieren. Darüber hinaus sind wir konzessioniertes Zahlungsinstitut und damit auch nach DORA verpflichtet. Details kann man übrigens aus unserem Trust-Center entnehmen: https://trust.riecken.io Cloud Gateway ist im übrigens eine von DATEV geprüfte Schnittstelle und wir haben Cloud Gateway ebenso pen-testen lassen (und tun dies regelmäßig). Wir selbst speichern übrigens keine mandantenbezogenen Daten bei Cloud Gateway. Wir graben uns quasi einen Tunnel in die Kanzlei rein und geben diesen (nach Unterschrift durch einen Zeichnungsberechtigten der Kanzlei, den wir mittels Smart Card und Abgleich mit dem Steuerberaterverzeichnis bzw. Handelsregister verifizieren) dann in einem beantragten Umfang frei. Der Zugriff kann dabei auf Mandanten eingeschränkt sein, aber auch z.B. auf Ressourcen. Es kann also sein, dass ein Softwarehersteller nur lesenden Zugriff auf Rechnungswesen anfordert - dann darf er auch nur das sehen. Es kann auch sein, dass der Softwarehersteller nichtmal in Rechnungswesen alles lesen können möchte - auch das können wir. Der Softwarehersteller bestimmt, in welchem Umfang (bezogen auf Programmrechte und auf Bestände) er auf das DATEV System zugreifen möchte. Die Kanzlei sieht das dann im Freigabeprozess und erhält auch individuell, genau für diese Bestände eine Servicevereinbarung mit uns, eine AVV inkl. berufsrechtskonformer Verschwiegenheitsklausel nach §62a Steuerberatungsgesetz und §203, §204 StGB. Damit stehen wir auch in der Haftung. Sollte es vorkommen, dass da mal was schief geht, ist unser Geschäft meines Erachtens quasi tot. Wenn denn ein Softwarehersteller einen Request (="Datenanfrage") an uns schickt, leiten wir diese Anfrage nach einigen Prüfungen (unter anderem der Berechtigungsprüfung) an das DATEV System weiter und geben die Antwort auch direkt an den Softwarehersteller retour. Das passiert alles live. Die tatsächlichen Daten verbleiben dabei bei uns nur zur Laufzeit des Requests (also für wenige Sekunden, teilweise unter einer Sekunde). Danach sind sie nicht mehr verfügbar. Ausnahmen davon sind nur Fehlermeldungen von DATEV, die wir uns für eine gewisse Anzahl an Tagen abspeichern. Manchmal stehen in Fehlermeldungen z.B. Mandantenbezeichnungen drin. Das kann halt vorkommen. Wir haben uns insbesondere aus folgenden Gründen für eine eigene Rechteverwaltung in Cloud Gateway entschieden: Über den einen Cloud Gateway "Funktionsbenutzer" bilden wir damit über Cloud Gateway potentiell mehrere Softwarehersteller ab. Bedeutet: Du hast einmal Cloud Gateway und es können auch 20, 30, ... Softwarehersteller (alle mit unterschiedlichen Berechtigungen) auf das DATEV System kontrolliert zugreifen. Die Implementation von DATEVconnect (also der darunterliegenden DATEV Schnittstelle) selbst ist nicht so super optimal gemacht. Wir hatten schon den Fall (und der war dankenswerterweise bei einem DATEVasp Kunden - so konnte das gut und glaubhaft nachvollzogen werden), dass mal eine Kanzlei mit dem Softwarehersteller ausgemacht hat: "Du, lieber Softwarehersteller, beantragst bitte den Zugriff auf Alle Mandanten und ich steuere dann über meine Rechteverwaltung, was du sehen darfst". Was ist dann passiert? Die Kanzlei hatte in der DATEV Benutzer- und Rechteverwaltung das Recht für einen Bestand entzogen - aber über DATEVconnect war dieser entzogene Bestand weiterhin sichtbar. Hätte man hier unsere Rechteverwaltung eingesetzt, wäre das nicht passiert. Hier übrigens auch ein Auszug aus unserer Dokumentation, warum wir das Konzept "Alle Freigaben" in DATEVconnect verfolgen: https://docs.cloudgateway.riecken.io/docs/general/technical-setup/why-all-rights Die Kosten, die bei der Einschränkung des Benutzers in DATEV entstehen können, entstehen einfach immer dann, wenn es von uns zu Support kommen muss, weil der Benutzer eingeschränkt wurde. Wir sind der Ansicht, dass es sehr schwierig ist, alle Folgen von der Einschränkung eines Benutzers korrekt zu verstehen. Wir wollen eine Schnittstelle in die DATEV Welt bereitstellen, die wir mit unserer jahrelangen Erfahrung (über 10 Jahre Erfahrung) absichern können, sodass es Softwareherstellern (und auch Kanzleien) möglich ist, eine Konnektivität des lokalen DATEV Systems zu Cloud Diensten zu ermöglichen Auch eine Kanzlei kann bei uns übrigens Kunde werden und sich damit für ihr eigenes DATEV System einen oder mehrere Zugänge ausstellen und damit die Kontrolle, inkl. eines genauen Request Logs selbst im Blick behalten. Cloud Gateway operiert im Übrigen auch in einer Partnerschaft mit DATEVasp und DATEV Smart IT - auch in den Umfeldern kann Cloud Gateway eingesetzt werden. Dazu hat DATEVasp auch ein eigenes Dokument mit Erklärungen geschaffen: https://www.datev.de/content/dam/markenassets/themen-und-produktgruppen/mydatev/pdf/datevasp_smartit/einsatz_cloud_gateway_for_datevconnect_in_datevasp.pdf Sollte es Bedenken oder Rückfragen geben, kann ich immer nur jedem Empfehlen, sich bei uns ein Beratungsgespräch zu buchen, das kann man auf unserer Website über den Button "Beratung buchen" erledigen: https://cloudgateway.riecken.io/ Liebe Grüße, Niklas
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