Hi liebe Community, ich bin neu hier und auch neu in der Branche. Ich habe da gleich mal eine Frage. Wir haben in unserer Kanzlei folgenden Fall: Eine GmbH hat sich entschieden Ihre Rechtsform rückwirkend zu einer GmbH & Co.KG. zu ändern. In dieser GmbH waren 2 GF und haben Gehalt bekommen. Da die GmbH rückwirkend einen Rechtsform wechsel gemacht hat dürften die beiden GF keinen Gehalt bekommen. Das musst doch angepasst werden? Die Lohnabrechnungen müssten doch rückwirkend geändert werden. Ich weiss nicht genau wie ich da voran gehen soll. Ich bedanke mich schonmal für eure Zeit und Antworten. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Lg Atilla
... Mehr anzeigen