Guten Morgen, ich hänge meine Frage hier einmal an, da sie in die gleiche Richtung geht. Ich hoffe, dass dies in Ordnung geht. Ausgangslage: Die Mitarbeiter erhalten 10 Restaurant-Scheck mit einem Wert von jeweils 6,57 Euro im Monat. Der Sachbezugswert in Höhe von 3,57 Euro je Mitarbeiter wird durch den Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr.1 EStG). Der Arbeitgeber gewährt einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro je Restaurant-Scheck. Planung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber möchte seinen Arbeitnehmern vorläufig bis Ende März 2023 einen Sachbezug in Höhe von 50 Euro je Monat gewähren. Dafür sollen Gutschein-Karten für Lidl ausgegeben werden. Meine Frage: Wird in die 50 Euro Grenze je Monat der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Restaurant-Schecks in Höhe von 30,00 Euro einbezogen oder gilt auch für diesen Zuschuss R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR, dass die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden, pauschal versteuernden Vorteile außer Ansatz bleiben. Oder kurz gefragt: Kann die 50 Euro Grenze für Sachbezüge (hier: Einkaufsgutscheine) parallel mit den Restaurant-Schecks im Wert von 65,70 Euro im Monat (davon 35,70 Euro pauschal durch den AG versteuert) angewendet werden? Vielen Dank für Eure Hilfe!
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