Was für eine Einstufung ist gemeint? Die Einstufung der Grundstücksart nach § 249 BewG ist beschrieben im Anwendungserlass AEBewGrSt A 249.1 (3): "Die Abgrenzung der Grundstücksarten ist [...] nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche vorzunehmen. Abzustellen ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume im Feststellungszeitpunkt." Beantwortet das die Frage?
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