Hallo zusammen, ich habe mich in den letzten Tagen ebenfalls vermehrt mit der Strompreisbremse "rumgeschlagen", allerdings in einem separaten Thema in der Community ("Wie verbucht man die Strompreisbremse i(SKR03)" --> gerne mal reinschauen, ich habe da nämlich auch noch eine Frage offen ^^). Daher bin ich erst jetzt über dieses Thema gestolpert. @Michael-Renz: Ich denke ich kann die unterschiedliche Berechnungsweise der Versorger erläutern. M.E. nach ist zu unterscheiden zwischen den finalen Lieferungen (= Ende des Abrechnungszeitraums) und der bloßen Zahlung von Abschlägen. Bei finalen Lieferungen von Gas / Strom ist der staatliche Zuschuss an den Verbraucher weiterzugeben. Dies geschieht durch Berechnung der ungekürzten Energiekosten zzgl. USt (= voller VoSt-Abzug) und anschließender Reduzierung des Zahlbetrags um den staatlichen Zuschuss ohne USt (brutto = netto aufgrund "Entgelt von Dritten"). Das ist denke ich nichts Neues. Bei den monatlichen Abschlägen wird jedoch kein staatlicher Zuschuss weitergegeben. Vielmehr wird der Versorger errechnen, wie viel Ersparnis am Ende des Abrechnungszeitraums (z.B. Jahreszeitraum) zu berücksichtigen sein wird. Damit der Verbraucher jetzt nicht im laufenden Jahr zu viel zahlt, wird der Abschlagsbetrag inkl. USt reduziert. Erst wenn die (Jahres-)Abrechnung durchgeführt wird, wird der staatliche Zuschuss wirklich an den Verbraucher "ausgezahlt". In diesem Fall ist dann der endgültige Stromverbrauch zzgl. USt höher als die gezahlten (reduzierten) Abschläge. Die Folge: Nachzahlung (inkl. USt)! Anschließend greift die obige Methode = staatlicher Zuschuss wird vom Zahlbetrag (brutto = netto) abgezogen. Endergebnis = bestenfalls keine Zahlung mehr nötig. Im Prinzip wird die vom Verbraucher an den Versorger noch zu entrichtenden Energiekosten zzgl. USt mit dem staatlichen Zuschuss verrechnet. Buchhalterisch muss das natürlich trotzdem getrennt berücksichtigt werden (Stromkosten + VoSt an sonstige Erträge). Ich hoffe, das war verständlich.
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