Hallo Zusammen, ab dem 01.01.2023 sollen die Elektronischen Einkommensteuerbescheide ja nicht mehr über die Angabe der Mail-Adresse im ESt-Programm abgerufen werden, sondern dass soll über die Vollmachtsdatenbank laufen. Hat da schon jemand Erfahrung? Muss das bei allen Mandanten einzeln in der Datenbank hinterlegt werden oder kann das übergreifend gemacht werden? Und wo mache ich die Angabe in der Vollmacht hierzu eigentlich? Vielen Dank im Voraus! ________________________________________________ Kategorie entfernt von @Kristina_Nering
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