Hallo Herr Steuerberater guenther, vielen Dank für die Rückmeldung. Hallo an alle! Parallel habe ich auch mein Glück bei der Hotline versucht und eine freundliche Damen hat mir den hilfreichen Tipp gegeben: Mir war bekannt, dass ein Grundstück aus ein oder mehreren Flurstücken besteht. Leider hatte ich aber vergessen bei der Liste der Flurstücke das Feld "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" auszufüllen. Nachdem ich die Flurstücke entweder der erste Fläche oder der zweiten Fläche zugeordnet und die entsprechenden Summe der Flurstücksflächen gebildet hatte (Alleineigentümer: ganze Flächen, Teileigentümer: Fläche gemäß Anteil), war die Fehlermeldung verschwunden. 🙂 Ich wünsche allen Grundstückseigentümern viel Erfolg! Es ist machbar - auch ohne Steuerberater! 😉 Viele Grüße MNOS
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