Hallo HK89, beim Export für Vorabprüfung handelt es sich um eine Möglichkeit im Rahmen des Exports für die steuerliche Außenprüfung. Beide Varianten berücksichtigen immer das Wirtschaftsjahr in dem der Aufruf erfolgt. Wird der Export für mehrere Jahre benötigt, muss der Export jeweils in den betroffenen Wirtschaftsjahren durchgeführt werden. Beim Export für Vorabprüfung werden jedoch auch nicht festgeschriebene Buchungsstapel berücksichtigt. Beim Export steuerliche Außenprüfung müssen alle Buchungsstapel festgeschrieben sein. Diese Exportformate eignen sich nicht zum Datenaustausch in den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen. Beste Grüße Christian Wielgoß
... Mehr anzeigen