Guten Morgen, bin mir sicher! Es handelt sich um eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz, die der Arbeitgeber irgendwann für den MA abgeschlossen hat und nun (zeitlich für 14 Monate begrenzt) an den MA auszahlt. Es handelt sich nicht um eine bAV! Die bezahlte Freistellung ab September ist erstmal nicht relevant. Wahrscheinlich rechnen wir zu diesem Zeitpunkt den Mandanten schon gar nicht mehr ab. Der MA ist Baujahr 61, freiwillig krankenversichert und das ganze soll im Zahlstellenverfahren abgerechnet werden. Das müssten so ziemlich alle Infos sein... Viele Grüße Jörg
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