Hallo Daniel, ich würde empfehlen, die bisherige Pfändung zu beenden und eine neue Pfändung mit der erhöhten Restschuld zu erfassen. Du kommst zwar auch ans Ziel, in dem Du die gewöhnliche Forderung erhöhst, jedoch kann es Dir bei Nachberechnung die Restschuld durcheinander wirbeln. Deshalb: Safety first. 😊
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