Sehr geehrter Hr. Renz, vielen Dank für Ihre Fragen. Die Fragen 1,2 und 4 können mit ja beantwortet werden. Gemäß aktueller Vorgabe der BStBK (Frage 3) erhält jeder Steuerberater und jede Steuerberatungsgesellschaft, die bei einer Steuerberaterkammer geführt werden – unabhängig von der Mehrfachqualifikation – ein Postfach. Ich gehe davon aus, dass sich die verschiedenen berufsständischen Organisationen dazu auch austauschen. Welche Themen im Einzelnen besprochen werden, können wir als Dienstleister leider nicht beurteilen, wir können den Wunsch zur Vereinheitlichung der Zugangsmedien zu den "besonderen elektronischen Postfächern" aber sehr gerne weitergeben. Beste Grüße
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