Hallo liebe Datev community, wir haben ein Problem mit der Abrechnung von Nettolohnarten und Sachbezügen in Zusammenhang mit der Aktivrente. Unsere Mitarbeiter erhalten Sachbezüge, die pauschal nach §37b EstG mit 30% Lohnsteuer versteuert werden. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden über die Lohnabrechnung abgeführt. Dabei werden die SV Beiträge vom ARbeitgeber übernommen. Da dies wiederum ein geldwerter Vorteil ist muss dies mit einer Nettolohnart versteuert werden. Nun kann die Aktivrente bei der Abrechnung von Sachbezügen nicht angwandt werden. Hat jemand ein ähnliches Problem und wie konnte es gelöst werden? Vielen Dank Heike
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