Hallo, arbeiten Sie in der Anwendung Belege mit der Bearbeitungsform Erweitert, erfassen die Belegsätze vor und stellen diese über die Funktion Bereitstellen der Kanzlei zum Buchen bereit? Dann sind nach der Bereitstellung die erfassten Belegsätze festgeschrieben und es ist zunächst keine Änderung dieser Belegsätze in DATEV Unternehmen online mehr möglich. Wenn eine Korrektur notwendig sein sollte, kann die Festschreibung des Belegsatzes in der Anwendung Belege aufhoben und die Änderung am Beleg erfasst werden. Anschließend muss der Beleg erneut bereitgestellt werden. Die vorherige Bereitstellung in DATEV Unternehmen online wird dabei gelöscht/überschrieben. Wenn die Belegsätze bereits im DATEV-Rechnungswesen-Programm vorhanden sind, müssen diese dort gelöscht werden, bevor die korrigierten Belegsätze geholt werden. Wichtig: für das Aufheben der Festschreibung sind Sonderrechte notwendig ( DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008437 ). DATEV empfiehlt die Festschreibung nur in Ausnahmen und nach Rücksprache mit dem steuerlichen Berater aufzuheben.
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