Da ist meiner Ansicht nach pro Mandant eine Schlussabrechnung nötig. Hier ist das Thema gut zusammen gefasst: https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/06/30/konkretisierungen-zu-ueberbrueckungshilfe-3-veroeffentlicht/ In das Thema Verbund kommt man gar nicht, da es EIN Unternehmen ist - vorausgesetzt es handelt sich um einen Einzelunternehmer.
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