Bei den Mandanten wo Februar noch nicht abgerechnet war, habe ich eine Wiederholung des Januar gemacht, alle Lohnsteuerbescheinigungen wurden korrigiert. Einen Mandant hatte ich da war Februar bereits abgerechnet, da habe ich den Februar wiederholt mit Nachberechnung auf Dezember und Nachberechnung auf Januar, auch da wurde die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert.
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