Hallo Frau Walus, wie sieht es nach erfolgter Korrektur der KUG-Anträge 2020+2021 (im Datenbestand per 12/2021)aus? Die Lohnabrechnung 01/2022 war bereits erfolgt und ich würde gerne die Lohnabrechnungen 02/2022 erstellen. Soll ich nun die Daten per 12/2021 (incl. korr. KUG-Anträge, LSt-Bescheinigung, LSt-Anmeldung, Beitragsnachweis u. DEÜV-Meldung) senden und dann den Januar 2022 (ggfs. als Testmandant ohne Daten an Institutionen FA+KKs zu senden) noch einmal senden, um auf den Stand vor dem Einspielen der alten Datensicherung zu kommen? Irgendwann müssen ja die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung, LSt-A, BNW u. DEÜV an die jeweilige Institution übermittelt werden. Alternativ könnte ich auch meine Datensicherung per 01/2022 wieder einspielen und die Lohnabrechnung Februar 2022 daran anschließen. Problem wäre dann nur, dass die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung, LSt-A, BNW u. DEÜV NICHT an die jeweilige Institution übermittelt werden würden. Vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung. MfG Albrecht Saelzer
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