Vielen Dank für die Rückmeldungen. Es hat sich herausgestellt, dass die Resturlaubstage nicht ausgegeben werden konnten, da der Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr nicht erfasst bzw. nicht mit ausgegeben werden sollten. Da dies durch den Mandanten nicht gewünscht ist, sind wir einen abrechnungsunabhängigen Weg gegangen. Das Problem hat sich somit erledigt. Viele Grüße.
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