Hallo, leider haben Sie in einem Lohnbestand mit dem Abrechnungsmonat April keine Möglichkeit mehr nachträgliche Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr zu erstellen. Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip grundsätzlich nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig. In LODAS und Lohn und Gehalt konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen (Lohnsteuer-Richtlinie ab 2021) können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen. Richtig, die Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr können Sie nun noch manuell über Mein ELSTER unter www.elster.de erstellen. Hat jemand aus der Community Tipps & Tricks aus der Praxis?
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