In unserer Praxis machen wir keine selbst angestoßene Nachberechnung. Es hat auch noch keine Mandant gefragt. Die Arbeitnehmer können sich das im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurückholen. Wenn sich ausgeschiedene MA melden sollten, werden wir zusammen mit dem Mandanten im Einzelfall entscheiden. Spätestens bei der Frage, wer soll denn die Nachberechnung bezahlen, macht Antworten vorhersehbar.
... Mehr anzeigen